Sportschießen
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Olympisches Schießen 1900 in Paris |
Nancy A. Johnson, Sydney 2000 |
Das Sportschießen wurde bereits 1896 in
Athen zu
den olympischen Disziplinen gezählt.
Auf dem Programm standen fünf Wettbewerbe, vorwiegend mit Militärwaffen.
Zwei Wettbewerbe wurden mit dem
Gewehr
und drei mit der
Pistole
ausgetragen.
Mit Ausnahme von
St. Louis 1904
und
Amsterdam 1928,
war das sportliche Schießen immer Bestandteil des olympischen Programms.
Die Frauen nehmen seit
Los Angeles 1984
in getrennten Wettbewerben teil, früher konnten sie (ab 1968) in die
„Männer-Teams“ integriert werden.
Insbesondere die Erlaubnis zur Wiedergründung des Deutschen Schützenbundes 1951, der bereits 1861 in Gotha gegründet worden war, sorgte in Deutschland für einen erneuten Aufschwung im Schießsport. In der Folge wurden ab Mitte der 1950er-Jahren auf Kreis-, Bezirks- und Landesebenen die Strukturen für eine moderne Sportorganisation geschaffen.
In der DDR blieben Schützenvereine untersagt. In Ostdeutschland erfolgte deshalb nach der Wiedervereinigung ein kompletter Neuaufbau, der sich bis heute in einer wesentlich schwächere Organisations- und Mitgliederstruktur ausdrückt als in den meisten „alten“ Bundesländern.
In den Sportstatistiken liegen die Verbände der Sportschützen mit ihren Mitgliederzahlen seit Jahren regelmäßig auf dem dritten oder vierten Platz, sowohl auf Bundesebene, wie auf Landes- und Kreisebenen, hinter den Turnern, dem Fußball und der Leichtathletik. In der öffentlichen Aufmerksamkeit bei Presse, Funk und Fernsehen kommt das jedoch nicht zum Tragen. Da wird das Sportschießen eher als „Randsportart“ betrachtet, da es prinzipbedingt weniger medienwirksam ist. Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Biathlon.
In Deutschland wird der Schießsport streng abgegrenzt vom Verteidigungsschießen und dem militärischen Schießen. In anderen Ländern, z. B. in den USA und der Schweiz, sieht das historisch bedingt anders aus.
Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Luftdruckwaffen ist 12 Jahre (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre). Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz / Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
Das deutsche Waffenrecht regelt ebenfalls die besondere Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit Jugendlichen. Beim Bogenschießen gibt es keine Alterseinschränkung.
Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt, die dem Olympischen Reglement folgt. Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jeder Schütze muss also mindestens einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen, in der er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will. Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich.